(Stand 01.07.2020)
1. Vertragsabschluß
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Angebote der Firma GIO light. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der Firma GIO light schriftlich bestätigt wurden.
1.2 Unsere Angebote in Listen, Prospekten, Schreiben, Telefonaten und Beratungsgesprächen o.ä. erfolgen freibleibend. Technische Änderungen der Artikel bleiben ausdrücklich vorbehalten.
1.3 Eine Bestellung, wie sie auch erteilt sein mag, wird erst durch unsere schriftliche Bestätigung anerkannt. Unser Schweigen gilt im Zweifel als Ablehnung. Offensichtliche Schreib- und Kalkulationsfehler sind auch nach Abgabe der Auftragsbestätigung noch schriftlich korrigierbar.
2. Preise
Maßgebend sind die von uns in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Nur im nichtkaufmännischen Verkehr ist die gesetzliche Umsatzsteuer im Preis enthalten. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, gelten die Preise ab Werk Melle ausschließlich Verpackung, Fracht oder Vorfracht. Verpackungs- und Versandkosten trägt der Kunde. Wird der Artikel verpackt geliefert, so berechnen wir die Verpackung zum Selbstkostenpreis; die Verpackung wird jedoch nicht zurückgenommen.
3. Lieferung
3.1 Unsere Vertragspflichten ergeben sich ausschließlich aus unserer Auftragsbestätigung.
3.2 Lieferfristen nennen wir nach bestem Wissen. Verzögerungen und Teillieferungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Lieferfristen und –termine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren Betrieb verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
Zeitgerechte Lieferung setzt u. a. voraus:
a) reibungslose Anlieferung der Materialien von unseren Lieferanten,
b) störungsfreien Betriebsablauf
c) keine außerbetrieblichen Ereignisse, die Einfluß auf eine geordnete Auftragsabwicklung nehmen,
d) Einhaltung der Lieferbedingungen seitens des Bestellers.
Entsprechende Hemmnisse berechtigen uns zur Aufhebung oder Teilaufhebung des erhaltenen Auftrags. Die Abnahmeverpflichtung des Bestellers bleibt auch bei verspäteter Lieferung bestehen.
3.3 Schadensersatzanspruch aus verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen.
3.4 Werden uns nach Vertragsabschluß Tatsachen bekannt, welche die Zahlungsfähigkeit des Käufers beeinträchtigen könnten, so dürfen wir entweder Vorauszahlung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Für unsere bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Vorleistungen können wir bei Vertragsauflösung Schadenersatz verlangen.
4. Versand
4.1 Alle Lieferungen erfolgen ab Werk Melle.
4.2 Der Warenversand erfolgt nach unserem günstigsten Ermessen ohne Gewähr für billigste Verfrachtung.
4.3 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk der Fa. Kienker verlassen hat. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Kunden, auch im Falle frachtfreier Lieferung.
4.4 Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen nur auf Anordnung und Kosten des Bestellers.
4.5 Verzögert sich der Versand ohne unser Verschulden, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Anzeige der Versandbereitschaft oder die Berechnung der Ware steht dem Versand gleich.
5. Zahlung
Beim Kauf unserer Waren zum jeweils vereinbarten Preis erkennt der Käufer folgende Zahlungsbedingungen an.
5.1 Das gewährte Zahlungsziel ist für den Eingang des Zahlungsmittels in unserem Haus terminiert. Für das pünktliche Eintreffen hat der Käufer Sorge zu tragen.
5.2 Ungerechtfertigte Skonto- und Rechnungsabzüge mahnen wir an.
5.3 Grundsätzlich sind unsere Forderungen 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Danach tritt Verzug des Käufers ein, ohne daß es einer besonderen Mahnung bedarf (überfällige Forderungen). Wir berechnen Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Diskontsatz der Landeszentralbank.
5.4 Die Aufrechnung ist außer bei von uns anerkannten oder rechtskräftig festgelegten Gegenforderungen nicht zulässig. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.
5.5 Zahlungen werden stets auf die älteste Schuld verrechnet.
5.6 Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge, einschließlich Verzugszinsen, sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet.
5.7 Ist der Käufer mit der Zahlung in Verzug geraten, so werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten sofort fällig.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt, der bis zur Begleichung aller Forderungen bestehen bleibt. Das gilt auch, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist.
6.2 Vor dem Erlöschen des Eigentumsvorbehalts darf die Ware nur weiterveräußert werden, wenn der Kunde entweder unseren Eigentumsvorbehalt offenlegt und dieser aufrechterhalten wird, oder hiermit alle Forderungen gegen Abnehmer unseres Kundens an uns abgetreten werden.
6.3 Bei Vermischung und Verarbeitung der Ware tritt der Käufer hiermit seine Eigentums- oder Miteigentumsrechte an uns ab.
6.4 Zugriffe Dritter auf unsere Rechte zeigt uns der Käufer unverzüglich an. In jedem Falle weist er den Dritten auf unsere Rechte ausdrücklich hin. Durch solche Eingriffe entstehende Kosten für eine Drittwiderspruchsklage oder Kosten für eine außerprozessuale Freigabe trägt der Kunde.
6.5 Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, die sofortige Herausgabe der noch nicht weiterverkauften Waren zu verlangen.
7. Gewährleistung
7.1 Wir übernehmen auf die von uns gelieferte Ware eine Gewährleistung für die Dauer von 6 Monaten. Diese Frist beginnt mit dem Tag der Auslieferung an den Käufer bzw. bei Wiederverkäufern mit dem Tage der Veräußerung an den Endabnehmer, jedoch endet diese dann maximal 12 Monate nach Rechnungsstellung.
7.2 Berechtigte Beanstandungen werden nach unserer Wahl entweder durch Nachbesserung, Minderung oder Neulieferung erledigt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
7.3 Eventuelle Rücksendung der beanstandeten Ware hat in vollständiger und unbeschädigter Originalverpackung zu erfolgen.
7.4 Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen und Folgeschadensersatzansprüchen setzt die Vorlage entsprechend eindeutiger Beweismittel voraus. Mängelrügen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware schriftlich erhoben werden.
7.5 Bei unberechtigten Rügen berechnen wir die uns entstandenen Kosten einschließlich Rückfracht.
7.6 Für Mängel, die durch natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung bzw. außergewöhnliche Betriebsbedingungen entstehen, trifft die Fa. Kienker keine Gewährleistungspflicht.
7.7 Werden Reparaturen oder Veränderungen vom Kunden oder von dritter Seite ohne schriftliche Einwilligung der Fa. Kienker am Liefergegenstand vorgenommen, so erlischt jede Gewährleistung. Satz 1 gilt nicht, wenn der Kunde unzweifelhaft nachweist, daß die in Rede stehenden Mängel nicht durch die von ihm oder Dritten durchgeführten Änderungen verursacht wurden.
8. Schadensersatzansprüche
8.1 Anderweitige Schadensersatzansprüche des Bestellers gegen den Auftragnehmer, seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Folgeschäden.
9. Schlußbestimmungen
9.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Sonstige Vereinbarungen oder Willenserklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.
9.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluß des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Osnabrück. Dasselbe gilt auch für Nichtkaufleute für den Fall, daß unsere Rechte im Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen.
9.3 Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.
9.4 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirken sich nicht auf laufende Verträge aus. Sie gelten nur für Verträge, die nach der Änderung abgeschlossen werden.